In Deutschland darf grundsätzlich jeder gepierct werden, der das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Im Alter von 7 bis 17 Jahre muss eine schriftliche Einwilligung eines Elternteils vorliegen. Bei Personen unter 14 Jahren lehnen viele seriöse Studios das Piercen gänzlich ab.
Es gibt kein klar definiertes Gesetz, was vorgibt wer mit welchen Qualifikationen piercen darf. In den vergangen Jahren gab es immer wieder verschiedene Ansätze dafür, doch es konnte sich keins richtig durchsetzen, wurde wieder verändert oder sogar komplett zurück genommen. So hatte zum Beispiel das Verfassungsgericht Gießen im Jahr 1999 beschlossen, dass ein Piercing nur von Personen mit entsprechendem Fachwissen (Qualifikation zum Heilpraktiker etc.) gestochen werden darf. Dieses Gesetz wurde dann im Jahr 2000 abgeändert und gilt nun nur für Piercen mit lokaler Anästhesie.
Im April 2008 startete eine Gesetzesinitiative, welche das strikte Verbot von Körpermodifikation bei Minderjährigen forderte. Allerdings ist dieses noch nicht beschlossen.